Vertragsrecht
Anwalts- und Steuerkanzlei Dr. Klose
Rechtsanwälte Fachanwälte Notare
Ihre erfahrene Kanzlei für Vertragsrecht in Flensburg
Sie suchen einen zuverlässigen und kompetenten Anwalt für Vertragsrecht in Flensburg? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Die Anwaltskanzlei Klose mit Sitz im Herzen von Flensburg bietet Ihnen umfassende, praxisnahe und rechtssichere Beratung rund um das Vertragsrecht. Ob es um die Gestaltung eines Vertrages, die Prüfung eines Vertragsdokuments oder die Durchsetzung Ihrer Rechte im Streitfall geht – wir stehen Ihnen mit langjähriger Erfahrung und fachanwaltlicher Kompetenz zur Seite.
Verträge – Grundlage und Konfliktquelle zugleich
Verträge kommen von „vertragen“, doch genau das scheitert in der Praxis oft an unklaren oder unzureichend formulierten Vereinbarungen. Nicht selten stehen sich einst vertraute Vertragspartner später in aufwendigen und teuren Gerichtsverfahren gegenüber. Viele dieser Konflikte ließen sich durch eine vorausschauende und rechtssichere Vertragsgestaltung vermeiden.
Das können wir im Vertragsrecht für Sie tun:
Aufsetzen von Verträgen aller Art
Prüfen von Verträgen aller Art
Beratung bei Vertragsbruch
Unterstützung bei Kündigungen von Verträgen
Begleitung bei außerordentlichen und fristlosen Kündigungen
Was steckt hinter dem Vertragsrecht?
Das Vertragsrecht ist ein komplexes Teilgebiet des Zivilrechts. Obwohl es im Alltag eine zentrale Rolle spielt, existiert kein eigenes Gesetzbuch – vielmehr ist das Vertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.
Zustandekommen eines Vertrags
Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen – Angebot und Annahme – zustande. Die gesetzlichen Grundlagen hierzu finden sich in den §§ 145 ff. BGB. Die Vereinbarungen müssen so bestimmt oder zumindest bestimmbar sein, dass ein Dritter die Regelungsabsicht der Parteien erkennen kann. Jede Willenserklärung muss abgegeben und dem Vertragspartner zugegangen sein (§ 130 BGB). In bestimmten Fällen ist der Zugang der Annahmeerklärung entbehrlich (§ 151 BGB).
Wann Verträge unwirksam sind
Auch bei beidseitigem Einvernehmen können Verträge unwirksam sein. Gründe dafür sind:
Geschäftsunfähigkeit (§ 105 BGB)
beschränkte Geschäftsfähigkeit (§§ 106 ff. BGB)
Formmängel (§ 125 BGB)
gesetzliches Verbot (§ 134 BGB)
Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB)
wirksame Anfechtung (§ 142 BGB)
In solchen Fällen ist der Vertrag nichtig. Bereits erbrachte Leistungen müssen rückabgewickelt werden.
Privatautonomie und Gleichberechtigung
Ein zentrales Prinzip des Vertragsrechts ist die Privatautonomie. Jeder kann mit jedem Verträge schließen – vorbehaltlich gesetzlicher Schranken. Dies schützt vor Missbrauch, etwa durch Geschäftsunfähige oder Minderjährige. Gleichzeitig stellt die Privatautonomie sicher, dass die Vertragsparteien einander auf Augenhöhe begegnen – ohne Über- oder Unterordnung, wie es im öffentlichen Recht der Fall ist. Die Grundlagen dieses Prinzips finden sich im Grundgesetz (Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG).
Unsere Leistungen im Vertragsrecht – umfassend und individuell
Als auf das Vertragsrecht spezialisierte Kanzlei bieten wir Ihnen ein breites Leistungsspektrum. Dabei begleiten wir sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen in allen Phasen des Vertragslebenszyklus:
Vertragsgestaltung – individuell und rechtssicher
Ein gut formulierter Vertrag ist das beste Mittel zur Vermeidung späterer Streitigkeiten. Wir erstellen für Sie:
Kaufverträge (z. B. über Immobilien, Fahrzeuge oder bewegliche Sachen)
Werkverträge und Dienstverträge
Gesellschaftsverträge (z. B. für GmbH, GbR oder GmbH & Co. KG)
Arbeitsverträge und freie Mitarbeit
Miet- und Pachtverträge
Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
Darlehensverträge
Lizenzverträge, IT- und Softwareverträge
Unsere Verträge sind individuell, verständlich formuliert und auf Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Bedürfnisse abgestimmt.
Vertragsprüfung – Risiken erkennen und vermeiden
Sie möchten einen Vertrag unterschreiben, sind sich aber unsicher, ob er rechtssicher ist oder zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden könnte? Wir prüfen für Sie Verträge jeder Art auf:
rechtliche Wirksamkeit
versteckte Risiken und Fallstricke
benachteiligende Klauseln
fehlende Regelungen
Nach der Prüfung erhalten Sie eine klare Einschätzung und konkrete Handlungsempfehlungen. So gehen Sie sicher, dass Sie nichts unterschreiben, was Sie später bereuen könnten.
Vertragsverhandlungen – strategisch begleitet
Verträge entstehen oft im Rahmen komplexer Verhandlungen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Interessen optimal zu vertreten. Wir beraten im Hintergrund oder begleiten Sie aktiv bei Verhandlungen – schriftlich, telefonisch oder persönlich. Dabei behalten wir stets die rechtliche, wirtschaftliche und taktische Ebene im Blick.
Vertragsdurchsetzung und Vertragsstreitigkeiten
Wenn sich eine Vertragspartei nicht an die vereinbarten Bedingungen hält, unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche – außergerichtlich und vor Gericht. Ob es um Zahlungsverzug, Gewährleistungsfragen oder Kündigungen geht – wir vertreten Ihre Interessen effektiv und konsequent.
Vertragsrecht im unternehmerischen Kontext
Insbesondere Unternehmer und Selbstständige stehen regelmäßig vor der Herausforderung, Verträge aufzusetzen, zu prüfen oder anzupassen. Wir sind Ihre Ansprechpartner für:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Handelsvertreterverträge
Vertriebsverträge
Projektverträge
Unternehmensverträge bei Gründung, Umstrukturierung oder Nachfolge
Für wen ist unsere Kanzlei im Vertragsrecht besonders geeignet?
Unsere Leistungen im Vertragsrecht richten sich an:
Unternehmen jeder Größe (vom Start-up bis zum Mittelstand)
Selbstständige und Freiberufler
Existenzgründer und Gründerinnen
Geschäftsführer, Gesellschafter und Investoren
Privatpersonen mit vertraglichen Fragen oder Konflikten
Vermieter, Mieter und Eigentümer
Ob Standardvertrag oder komplexe Vertragsstruktur – wir bieten Ihnen individuelle und fachlich fundierte Lösungen.
Warum wir? Ihre Vorteile mit der Kanzlei Klose
Unsere Mandanten schätzen an uns besonders:
Spezialisierung auf Vertragsrecht mit langjähriger Erfahrung
Schnelle Reaktionszeiten und klare Kommunikation
Individuelle Betreuung statt Standardlösungen
Strategisches Denken – wir verbinden rechtliche Sicherheit mit wirtschaftlichem Nutzen
Fachanwaltliche Kompetenz und fundiertes juristisches Know-how
Fachanwaltliche Qualität im Vertragsrecht
Dr. Jörg W. Klose verfügt über umfassende juristische Qualifikationen und langjährige Erfahrung im Zivil-, Handels- und Vertragsrecht. Die Kanzlei verbindet klassische Rechtsberatung mit modernem Anspruch: verständlich, effizient und zielgerichtet. Besonders im Vertragsrecht bedeutet das: Wir schaffen nicht nur rechtliche Absicherung, sondern auch Klarheit und Planbarkeit für Ihre Entscheidungen.
Vertragsrecht und angrenzende Rechtsgebiete – alles aus einer Hand
Das Vertragsrecht berührt oft andere Rechtsgebiete. Wir denken vernetzt und beraten Sie auch in:
Arbeitsrecht (z. B. bei Arbeitsverträgen und Aufhebungsverträgen)
Mietrecht (z. B. bei gewerblichen Mietverträgen)
Gesellschaftsrecht (z. B. bei Gesellschaftervereinbarungen)
Steuerrecht (z. B. bei Vertragsgestaltungen mit steuerlichen Auswirkungen)
Kaufrecht (z. B. bei Mängelgewährleistung)
So erhalten Sie bei uns eine ganzheitliche Beratung mit Weitblick.
Rechtssicherheit von Anfang an – Ihr Vorteil im Vertragsrecht
Ein wirksamer und verständlicher Vertrag schafft Vertrauen – sowohl im privaten als auch im geschäftlichen Umfeld. Vermeiden Sie unnötige Risiken und setzen Sie auf professionelle Unterstützung durch unsere Kanzlei in Flensburg. Mit unserer Hilfe stellen Sie sicher, dass Ihre Verträge Ihren Interessen entsprechen und im Streitfall Bestand haben.
Vertragsrecht für Flensburg und Umgebung – persönlich und digital
Unsere Kanzlei ist nicht nur in Flensburg für Sie da, sondern berät auch Mandantinnen und Mandanten in Schleswig-Holstein, Hamburg und deutschlandweit – bei Bedarf vollständig digital per Telefon, Videokonferenz und E-Mail. So bleiben Sie flexibel und erhalten kompetente Unterstützung, wann und wo Sie sie brauchen.
Ihr Weg zu uns – jetzt Beratungstermin im Vertragsrecht vereinbaren
Unsere Kanzlei befindet sich zentral in Flensburg und ist sowohl mit dem Auto als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Vereinbaren Sie jetzt einen persönlichen Beratungstermin – telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular.
Kontaktieren Sie uns – Ihre Kanzlei für Vertragsrecht in Flensburg. Wir freuen uns auf Sie.

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Engelsbyer Straße 30
24943 Flensburg

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